Polnisches Vertragsrecht, Vertragsprüfung

 

 

Die Teilnahme eines jeden Unternehmens an der nationalen und internationalen Marktwirtschaft bietet enorme Chancen, birgt aber auch etliche Risiken. Dies betrifft insbesondere Verträge mit Auslandsbezug. Unsere Aufgabe im deutsch-polnischen Vertragsrecht ist die Minimierung der Risiken unter bestmöglichem Erhalt der Chancen. In Gänze ausschließen lassen sich Risiken vertraglich nicht. Zudem unterliegen auch Verträge zwischen Unternehmern etlichen gesetzlichen Schutzvorschriften.

 

Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet des deutsch-polnischen Vertragsrechts:

 

  • Wahl des günstigeren Rechts für den Vertrag nach Vergleich von dem deutschen und polnischen Recht,
  • Erstellen von internationalen Verträgen jeder Art: Kaufverträge insb. mit UN-Kaufrecht, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge, gewerbliche Mietverträge, Werkverträge, Maklerverträge, Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Dienstleistungsverträge, Geschäftsführer-Anstellungsverträge
  • Anpassung von bestehenden Verträgen für das Export-Geschäft
  • Entwurf von auf einzelne Branchen maßgeschneiderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere Verkaufs-, Einkaufs-, und Dienstleistungsbedingungen für Polen und Deutschland
  • Beratung bei Fragen zur Produkthaftung
  • Juristische Unterstützung beim Aufbau und der Auflösung von Vertriebsstrukturen in Polen
  • Erstellen von Verträgen zur Kreditsicherung wie Bürgschaften, Garantien auf erstes Anfordern im Export-Geschäft
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen in Polen
  • Vertragsprüfung und Verhandlung der Änderungen bestehender Verträge
  • Verhandlung und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen mit Vertragspartnern bei Rechtsstreitigkeiten
  • Ermittlung und gerichtliche / außergerichtliche Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen und sonstigen Rechten aus Verträgen in Polen.

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