Immobilienerwerb in Polen

 

Das Immobilienrecht bzw. Grundstücksrecht bildet i den Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Übertragung, der Belastung und der Nutzung einer Immobilie bzw. Eigentumswohnung in Zusammenhang stehen. Dabei sieht das Immobilienrecht / Grundstücksrecht nicht nur den Eigentumserwerb an Grundstücken, sondern auch an Wohnungen vor.

Das polnische Grundstücks- und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um den Bereich Grundstück. Im engeren Sinne beinhaltet das polnische Grundstücksrecht schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken.

 

In Polen können Grundstücke direkt von einem Eigentümer oder aufgrung der Vermittlung eines Maklers erworben werden. Die Vermittlung im Grundstücksverkehr ist in Polen gesetzlich geregelt und ein polnischer Makler muss über eine Lizenz verfügen.

 

Zum wirksamen Eigentumserwerb in Polen reicht es, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Anders als in Deutschland bedarf es für den Erwerb des Eigentums in Polen nicht eines gesonderten Eigentumsübertragungsvertrages. Im polnischen Recht herrscht nämlich, anders als in Deutschland, kein Abstraktions- und Trennungsprinzip. Für den Eigentumserwerb ist auch keine tatsächliche Übergabe des Grundstücks erforderlich. Das Eigentum geht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages auf den Käufer über.

 

Auf dem Gebiet des internationalen, deutsch-polnischen Immobilienrechts prüfen wir für unsere Mandanten alle für sie relevante Fragen in beiden Länder.

 

Im Immobilienrecht spezialisieren wir uns insbesondere auf:

 

  • Auswertung von Ankauf und Verkauf der Immobilien, u.a. der Wohnungsbauverträgen
  • Verfassen und Beratung bei dem Abschluss der Immobilienverträge
  • Einholen von Erwerbserlaubnis für Immobilien in Polen im Falle eines ausländischen Käufers
  • Rechtsanalyse einer Immobilie
  • Vertretung im Grundbuchverfahren
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des polnischen Sachenrechts, u.a. Ersitzung, Bestellung einer Dienstbarkeit, Bestimmung der rechtlichen Lage einer Immobilie, Immobilienteilung.

 

 

 

Aktuelles im ponischen Immobilienrecht

Umwandlung der Grundstücksgemeinschaften (poln. wspólnota gruntowa) in Miteigentum.
Die neue Regelung betrifft ca. 3.500 polnischen Gemeinschaften, die über insgesamt 107.000 ha Grundstück verfügen. Nach Schätzungen des polnischen Ministeriums für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes haben noch 3.500 bestehenden Gemeinschaften keine geregelte Rechtslage. Laut dem Amt sei solcher Stand für die Gemeinden und für die Landwirte nachteilig sein. 15.07.2016
Das polnische Gesetz über die Grundstück[...]
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Am 21. April 2016 fand in unserer Stettiner Kanzlei eine Schulung betreffend den Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen statt.

Am 21. April 2016: Schulung betreffend den Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen statt. Das erörterte Thema ist besonders aktuell im Zusammenhang mit den jüngsten Änderungen im polnischen Recht, die vom 01. Mai 2016 in Kraft treten. Referenten:

- Natalia Gorczyca - polnische Steuerberaterin mit Deutschkenntnisse,

- Jan Borski - polnischer Notar und vereidigter Dolmetscher,

- Piotr Kozłowski - deutscher Rechtsanwalt, Spezialist für deutsches Steuerrecht .

 

Jan Borski, Notar

Die Referenten erläuterten sowohl die alte und die neue Rechtslage betreffend den Immobilienerwerb, die steuerlichen Folgen der geänderten Vorschriften als auch präsentierten verschiedene Möglichkeiten, den Investitionsprozess zu optimieren.

 

Die Schulung wurde von etwa 40 Personen aus der Immobilienbranche besucht, insbesondere von Immobilienmakler und Anlageberater.


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