Deutsches und polnisches Arbeitsrecht

 

Wir beraten unsere Mandanten auf Gebieten des polnischen, deutschen und internationalen Arbeitsrechts. Wir beraten komplex die polnischen und internationalen Firmen aus allen Branchen im Bereich der rechtlichen Beschäftigungsaspekte. Fachlich deckt dies auch das gesamte internationale Sozialversicherungs- und Steuerrecht ab.

 

Relevant sind für unsere Mandanten häufig Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern, sowie zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung in einem anderen Land.

 

Unsere deutsch polnische Anwaltskanzlei übernimmt die laufende arbeitsrechtliche Betreuung in Polen und Deutschland, einschließlich Vertretung vor den Arbeitsgerichten in beiden Länder. Wir begleiten die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens und stehen Ihnen in den alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen ebenso zur Seite wie bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen in komplexen Rechtsfragen.

 

Bei gesellschafts- und steuerrechtlichen Transaktionen (M&A) werden wir für Sie in arbeitsrechtlichen Aufgabenstellungen tätig (u.a. due diligence, Anteils- und Unternehmenskaufverträge, gutachterliche Stellungnahmen zu Problemen des Betriebsüberganges).


Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Rechtliche Problematik der Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung zwischen Deutschland und Polen,
  • Anstellung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern,
  • Internationales Arbeitsrecht und deutsch-polnisches Sozialversicherungsrecht,
  • Beratung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit den tariflichen Arbeitsverhältnissen, darunter mit Tarifverträgen und sonstigen kollektiven Vereinbarungen, die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften in Polen und Deutschland abgeschlossen werden,
  • Übernahme von Arbeitnehmern, Umstrukturierung und Reintegration von Arbeitnehmerteams,
  • Massenentlassungen,
  • Analysen und Durchsichten der Arbeitnehmerdokumentation, wie beispielsweise Arbeits- und Vergütungsverordnungen, Grundsätze der Ethik sowie betriebliche Politik,
  • Erstellung von individuellen Arbeits-, Kooperations-, Manager- und Wettbewerbsverträgen nach dem deutschen und polnischen Recht,
  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
  • Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten aller Instanzen,
  • Angelegenheiten betr. Arbeitssicherheit sowie Schutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (z.B. für Schwangere),
  • Organisation und Abrechnung der Arbeitszeit.
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Den Bedürfnissen der polnischen Arbeitgeber entgegenkommend ergänzen wir häufig unsere Dienstleistungen mit der unentbehrlichen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beratung.

 

Unsere Schwerpunkte sind unter anderem:

 

  • Ermittlung des anwendbaren Arbeitsrechts: polnisches oder deutsches?
  • Beratung und Vertretung in jeglichen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr
  • Beratung und Vertretung von deutschen Arbeitgebern, die polnische Grenzgänger beschäftigen
  • Beratung und Unterstützung bei der Einstellung von polnischen Mitarbeitern
  • Erstellen und Überprüfung des polnischen Arbeitsvertrags im Auftrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Polen
  • Ausarbeitung von Klauseln über die variable Vergütung des angestellten Geschäftsführers
  • Beratung zum sozialrechtlichen Status des deutschen Geschäftsführers in Polen
  • Fragen zum Inhalt von Arbeitsverhältnissen in Polen: Einstellung, Abmahnung, Arbeitsentgelt, Befristung, Wettbewerbsverbot, betriebliche Altersvorsorge, Direktionsrecht, Versetzung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Teilzeitarbeit
  • Beratung bei Fragen der Versendung von Mitarbeitern nach Polen
  • Vorbereitung von Arbeitnehmer-Kündigungen
  • Verhandlung von Vergleichsvereinbarungen sowie Erstellen eines Aufhebungsvertrags und Beratung zu sozialrechtlichen Rechtsfolgen der Kündigung in Polen
  • Führen von Kündigungsschutzklagen in Polen
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderung, Betriebsübergang und Massenentlassung in Polen
  • Begleitung bei der Organisation der Wahl der Mitglieder vom Betriebsrat
  • Laufende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen.

 

 

Die polnische Aufzeichnungspflicht über die Arbeit- und Ruhezeit der Seeleute
Die Eintragungen sind in polnischer und in englischer Sprache zu machen. Man darf weder Abkürzungen nutzen, noch die Worte durchstreichen. Der Text soll leserlich und in Großbuchstaben sein. Die elektronischen Formulare müssen wiederkehrend gedruckt werden. Am Ende werden die Eintragungen durch die Unterschrift eines Seemannes bestätigt.
polnische Aufzeichnungspflicht über die [...]
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Seit dem 1. Dezember 2015 ermöglicht das Gesetz, die Ratenzahlung der Schulden bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
Auf die in Raten bezahlten Beiträge sind keine Verzugszinsen zu erheben. Wenn aber der Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät, so wird die ganze Schuld sofort fällig. Dazu sind in solcher Situation noch die Verzugszinsen zu erheben.
Den polnischen Arbeitgeber soll es leich[...]
PDF-Dokument [475.9 KB]
Mindeststundensatz in Polen.
Die polnische Regierung plant einen minimalen Stundensatz für diejenigen Erwerbstätigen einzuführen, die ihre Arbeit aufgrund eines Auftragsvertrag leisten. Ein Gesetzesentwurf nimmt an, dass der Stundensatz mindestens 12 Zloty brutto (ca. 3 Euro) pro Stunde betragen wird.
Dieser Stundensatz soll unabhängig vom dem Dienstalter eines Auftragnehmers sein und vom 1. September 2016 bis zum Ende des Jahres gelten. Danach könnte diese Summe noch erhöht und jährlich angehoben werden.
Stundensatz in Polen 12 PLN brutto.pdf
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