Zwangsvollstreckung in Polen

Das Gerichtsvollzieherwesen in Polen anders organisiert als in Deutschland.

 

Die Gerichtsvollzieher in Polen sind qualifizierten Volljuristen und müssen eine Zulassungsprüfungund dann das Referendariat zum Gerichtsvollzieher absolvieren.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Deutsch und den Polnischen Gerichtsvollzieher besteht darin, dass die Gerichtsvollzieher in Polen größtenteils privat arbeiten und sogar am Vollstreckungsergebnis prozentual beteiligt sind. Die Motivation der Gerichtsvollzieher in Polen ist daher etwas größer als bei den deutschen Kollegen. 

 

 

Freie Wahl des Gerichtsvollziehers in Polen

Der Gläubiger hat das Recht auf Auswahl eines Gerichtsvollziehers auf dem Gebiet der Republik Polen, bei dem er den Antrag auf Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens einreichen will.

 

Eine Ausnahme sind Sachen auf Zwangsvollstreckungen aus Immobilien sowie Sachen, in denen die Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung aus Immobilien entsprechend angewandt werden, sowie falls der Gerichtsvollzieher bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsverfahren sechs Monate im Rückstand ist.

Der Gläubiger stellt, nach dem vorgenommenen Auswahl des Gerichtsvollziehers, einen Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung, bzw. reicht mit separatem Schreiben eine Erklärung ein, dass er die Wahl des Gerichtsvollziehers auf Grundlage von Art. 8 des Gesetzes über Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung wahrnimmt.

VE Vollstreckung effektiv 10-2018 Aufsatz von Dr Lukasz Habrat Vollstreckungspraxis in Polen
Ablauf der Zwangsvollstreckung in Polen. Zuständigkeit, Gebühren, anwendbares Recht. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen der wirksamen Einleitung einer Zwangsvollstreckung in Polen aufgrund deutscher Vollstreckungstitel.
Lukasz Habrat Vollstreckung deutscher Vo[...]
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Polnische Zwangsvollstreckungsvorschriften in deutscher Sprache
Wesen der -Zwangsvollstreckung in Polen. Verfahrensregelungen in der deutschen Sprache. Übersetzung des polnischen ZPO.
ZPO Polen Zwangsvollstreckung.pdf
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